Fauve
Forum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 12. 1. 2016 Status: Offline
|
am 26. 1. 2016 um 14:50 |
Hallo,
ich habe bei meinem Mobilfunkanbieter gekündigt. In der Kündigungsbestätigung steht, dass ich auch nach Deaktivierung noch Rechnungen bekommen könnte, die durch Drittanbieter ankommen? Was ist damit gemeint?
Geht es über Lastschrift dann? Dachte, mit Kündigung endet auch die Berechtigung zur Abbuchung von meinem Konto ? Das ist auch einer der Gründe für die Kündigung - der häufige Missbrauch des Lastschrifteinzugs ... nicht dass ich trotz Kündigung noch weiter Ärger mit denen habe.
Gruß,
Fauve
|
|
Sven-Juli
Nicht registriert
|
am 10. 3. 2016 um 07:29 |
Alte Regel – erst Einzugsermächtigung kündigen und dann beim Anbieter sagen Tschüss.
Denn dann muss er mit dir kommunizieren um an Kohle zu kommen und du hast die Möglichkeit zu prüfen und zu reklamieren.
|
|
Hans-Peter
Nicht registriert
|
am 24. 11. 2016 um 08:15 |
Und ein Schreiben an Stiftung Warentest.
Und beim ersten Schreiben von Nachforderungen im Antwortschreiben unten als Verteiler Stiftung Warentest mit angeben.
|
|