Was sind Antitrustbestimmungen in den USA ?
Datum: Samstag, dem 20. April 2013
Thema: Gutscheine Infos


Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen Kartellangelegenheiten bundesrechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind drei Antitrustgesetze zu erwähnen, der Sherman Act, der Clayton Act und der Federal Trade Commission Act, die durch vereinzelte Bundesgesetze und in beschränktem Umfang auch durch einzelstaatliche Gesetze ergänzt werden. Der Sherman Act verbietet alle „Verträge, Zusammenschlüsse und geheime Vereinbarungen, die den Handel beeinträchtigen“ sowie das „Ausnutzen einer Monopolstellung und Zusammenschlüsse und Vereinbarungen zur Erlangung einer Monopolstellung innerhalb irgendeines Teils der Wirtschaft“. Der Begriff Handel (trade) ist weit auszulegen. Handel und Wirtschaft versteht man hier im Sinne zwischenstaatlichen wie auch internationalen Wirtschaftsverkehrs. Der Clayton Act verbietet verschiedene Arten der Diskriminierung. Bei Kaufgeschäften zum Gebrauch, Verbrauch oder Weiterverkauf in den USA sind beispielsweise Preisdiskriminierungen und Alleinbezugs- oder Koppelungsabsprachen nicht erlaubt. Weiter untersagt dieses Gesetz Diskriminierungsverbote für die
Gewährung von Rabatten und Kommissionen, wobei hierfür keine territoriale Beschränkung gilt. Auch sind Fusionen von Gesellschaften ebenso wie direkte oder indirekte Übernahmen von Unternehmen durch Erwerb der entsprechenden Anteile verboten, wenn dies irgendwo im Lande zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs oder zur Bildung eines Monopols führen konnte. Der Federal Trade Commission Act ist auf den internationalen Handels verkehrt anwendbar. Nach ihm sind Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisabsprachen irreführende Werbung, Boykottmaßnahmen, Kartellbildung und andere unlautere Wettbewerbshandlungen verboten. Für den Fall einer kartellrechtswidrigen Vereinbarung besteht ein dreistufiges Sanktionsmodell. Erstens können Verträge die kartellrechtswidrig geschlossen wurden als von Anfang an für zivilrechtlich unwirksam angesehen werden. Geschädigte haben dann einen Schadensersatzanspruch in dreifacher Höhe (Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zuzüglich Geldstrafe, punitive damage die sich auf das Doppelte des eigentlichen Schadensersatzes belauft) zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten, den sie im Wege einer Privatklage geltend machen können und mit dem sie als Privatpersonen oder Konkurrenten auch Fusionen gerichtlich überprüfen lassen können. Klagen kann allerdings nur, wer aufgrund der Kartellabsprache einen Nachteil erlitten und somit eine Klagebefugnis hat. Dies ist nicht der Fall, wenn die Fusion den Wettbewerb fördert. Zweitens können Geldstrafen in Höhe von bis zu USD 50.000 oder Gefängnisstrafen verhängt werden. Drittens besteht seitens der Federal Trade Commission die Möglichkeit, kartellrechtswidrige Vorgehensweisen zu untersagen. Den ganzen Artikel finden Sie hier http://www.aczento.com/rechtsordnung/antitrustbestimmungen
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Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen Kartellangelegenheiten bundesrechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind drei Antitrustgesetze zu erwähnen, der Sherman Act, der Clayton Act und der Federal Trade Commission Act, die durch vereinzelte Bundesgesetze und in beschränktem Umfang auch durch einzelstaatliche Gesetze ergänzt werden. Der Sherman Act verbietet alle „Verträge, Zusammenschlüsse und geheime Vereinbarungen, die den Handel beeinträchtigen“ sowie das „Ausnutzen einer Monopolstellung und Zusammenschlüsse und Vereinbarungen zur Erlangung einer Monopolstellung innerhalb irgendeines Teils der Wirtschaft“. Der Begriff Handel (trade) ist weit auszulegen. Handel und Wirtschaft versteht man hier im Sinne zwischenstaatlichen wie auch internationalen Wirtschaftsverkehrs. Der Clayton Act verbietet verschiedene Arten der Diskriminierung. Bei Kaufgeschäften zum Gebrauch, Verbrauch oder Weiterverkauf in den USA sind beispielsweise Preisdiskriminierungen und Alleinbezugs- oder Koppelungsabsprachen nicht erlaubt. Weiter untersagt dieses Gesetz Diskriminierungsverbote für die
Gewährung von Rabatten und Kommissionen, wobei hierfür keine territoriale Beschränkung gilt. Auch sind Fusionen von Gesellschaften ebenso wie direkte oder indirekte Übernahmen von Unternehmen durch Erwerb der entsprechenden Anteile verboten, wenn dies irgendwo im Lande zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs oder zur Bildung eines Monopols führen konnte. Der Federal Trade Commission Act ist auf den internationalen Handels verkehrt anwendbar. Nach ihm sind Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisabsprachen irreführende Werbung, Boykottmaßnahmen, Kartellbildung und andere unlautere Wettbewerbshandlungen verboten. Für den Fall einer kartellrechtswidrigen Vereinbarung besteht ein dreistufiges Sanktionsmodell. Erstens können Verträge die kartellrechtswidrig geschlossen wurden als von Anfang an für zivilrechtlich unwirksam angesehen werden. Geschädigte haben dann einen Schadensersatzanspruch in dreifacher Höhe (Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden zuzüglich Geldstrafe, punitive damage die sich auf das Doppelte des eigentlichen Schadensersatzes belauft) zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten, den sie im Wege einer Privatklage geltend machen können und mit dem sie als Privatpersonen oder Konkurrenten auch Fusionen gerichtlich überprüfen lassen können. Klagen kann allerdings nur, wer aufgrund der Kartellabsprache einen Nachteil erlitten und somit eine Klagebefugnis hat. Dies ist nicht der Fall, wenn die Fusion den Wettbewerb fördert. Zweitens können Geldstrafen in Höhe von bis zu USD 50.000 oder Gefängnisstrafen verhängt werden. Drittens besteht seitens der Federal Trade Commission die Möglichkeit, kartellrechtswidrige Vorgehensweisen zu untersagen. Den ganzen Artikel finden Sie hier http://www.aczento.com/rechtsordnung/antitrustbestimmungen
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